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Gesetzliche Vorsorgeuntersuchungen

Jeder gesetzlich Krankenversicherte hat ein Recht auf kostenlose Vorsorgeuntersuchungen. Vorsorgeuntersuchungen konzentrieren sich auf Krankheiten, die gut zu behandeln sind, wenn sie früh erkannt werden. Hierzu zählen die häufigsten Todesursachen, nämlich Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Tumore. Krankheits- und Krebsfrüherkennung gehören bereits seit den siebziger Jahren zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Mehr Infos dazu finden Sie auf der Website: Bundesministerium für Gesundheit

Die Zahl derer, die solche Untersuchungen in Anspruch nehmen, ist niedrig: Nur knapp 50 Prozent aller Frauen (ab 20 Jahre) gehen regelmäßig zur Krebsfrüherkennung, bei den anspruchsberechtigten Männern (ab 45) sind es noch nicht einmal 20 Prozent. Die Möglichkeit zur Gesundheitsuntersuchung, einem „Check-up“ alle zwei Jahre ab dem 35. Lebensjahr, nutzen sogar nur 17 Prozent aller Frauen und Männer (2002).
Übersicht der von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlten Vorsorgeuntersuchungen:
Früherkennung von Krebs
• Genitaluntersuchung (jährlich) auf Gebärmutterhalskrebs bei Frauen ab dem Alter von 20 Jahren
• Brustuntersuchung (jährlich) bei Frauen ab dem Alter von 30 Jahren
• Mammographie-Screening (alle zwei Jahre) bei Frauen ab 50 Jahren bis zum Ende des 70. Lebensjahres
• Prostatauntersuchung, Genitaluntersuchung (jährlich), Tastuntersuchung der Lymphknoten bei Männern ab dem Alter von 45 Jahren
• Ganzkörperuntersuchung der gesamten Haut bei Frauen und Männern ab 35 Jahren
• Dickdarm- und Rektumuntersuchung (jährlich), Test auf verborgenes Blut (jährlich bis zum Alter von 54 Jahren) bei Frauen und Männern ab dem Alter von 50 Jahren, ab 55 Jahren: Zwei Darmspiegelungen im Abstand von 10 Jahren, Test auf verborgenes Blut alle zwei Jahre
• Zwei Darmspiegelungen (im Abstand von 10 Jahren) oder Test auf verborgenes Blut im Stuhl (alle zwei Jahre) bei Frauen und Männern ab dem Alter von 55 Jahren
• Hautkrebs-Screening alle zwei Jahre ab dem Alter von 35 Jahren
Gesundheits-Check-up
• Check-up (alle zwei Jahre) bei Frauen und Männern ab dem Alter von 35 Jahren: Ganzkörperuntersuchung mit Blutdruckmessung, Blutproben zur Ermittlung der Blutzucker- und Cholesterinwerte, Urinuntersuchung, ausführliches Gespräch mit dem Arzt.
Zahnvorsorge-Untersuchungen
• Untersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (einmal je Kalenderhalbjahr) bei Mädchen und Jungen im Alter von 6 bis 18 Jahren, bis 6 Jahre: drei Untersuchungen
• Zahnvorsorge-Untersuchungen (einmal je Kalenderhalbjahr) bie Frauen und Männern ab dem Alter von 18 Jahren. Bei Erwachsenen wird für zwei zahnärztliche Kontrolluntersuchungen im Jahr keine Praxisgebühr erhoben. Dies gilt auch dann, wenn in derselben Sitzung eine Zahnsteinentfernung, Röntgenuntersuchung oder Sensibilitätsprüfung durchgeführt wurde.

Schutzimpfungen
Schutzimpfungen sind Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung. Darüber hinaus können Krankenkassen die Kosten für bestimmte Reiseimpfungen übernehmen.
• Regelimpfungen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche, die jedes Kind erhalten sollte: Hepatitis B, Diphtherie, Tetanus, Poliomyelitis (Kinderlähmung), Haemophilus influenzae Typ B (Hib.)-Infektion, Pertussis (Keuchhusten), Masern, Mumps, Röteln, Varizellen, Humane Papillomaviren für Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren
• Auffrischimpfungen (unterschiedlich in den Satzungen der Kassen geregelt), die bei Erwachsenen aufgefrischt oder bei fehlender Grundimpfung nachgeholt werden sollen:Diphtherie (alle 10 Jahre empfohlen), Tetanus
• Indikationsimpfungen (unterschiedlich in den Satzungen der Kassen geregelt) bei erhöhter Gefährdung von Personen und bei Angehörigen bestimmter Alters- oder Risikogruppen: Influenza (Standardimpfung für Personen ab 60 Jahre), Pneumokokken-Infektion (Standardimpfung für Personen ab 60 Jahre), Frühsommermeningo-Enzephalitis (FSME), Haemophilus influenza Typ B (Hib.)-Infektion, Infektion-Hepatitis A und B, Tollwut, Meningokokken-Infektion, Poliomyelitis (Kinderlähmung), Varizellen, Röteln, Pertussis (Keuchhusten)

Schwangerschafts-Vorsorgeuntersuchung

Zu der Schwangerschaftsvorsorge gehören die Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung. Dabei soll die Schwangere untersucht und beraten werden. Zum Beispiel über Gesundheitsrisiken oder Ernährung. Ärztinnen und Ärzte, Hebammen und Krankenkassen wirken zusammen. Zu den Vorsorgeleistungen gehören unter anderem:
• Erkennung und Überwachung von Risikoschwangerschaften
• Ultraschalldiagnostik
• Untersuchung auf HIV
• weitere Blutuntersuchungen auf Infektionen
• Untersuchung und Beratung der Wöchnerin

Kinder- und Jugenduntersuchungen

Kinder- und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren sind von der Praxisgebühr befreit. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt eine Reihe von Früherkennungs- und Vorsorgemaßnahmen bei Kindern und Jugendlichen. Die Eltern bekommen gleich nach der Geburt des Kindes im Krankenhaus oder beim Kinderarzt ein Untersuchungsheft für Kinder, in dem genau aufgelistet wird, wann welche Untersuchung ansteht.
• U-Untersuchungen (Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern) für Mädchen und Jungen von der Geburt bis zum Alter von sechs Jahren: zehn Untersuchungen in den ersten sechs Lebensjahren beginnend unmittelbar nach der Geburt (U1 bis U9). Neu ist dabei die U7a im 34. bis 36. Lebensmonat.
• J-Untersuchungen (Jugendgesundheits-Untersuchung) für Mädchen und Jungen zwischen dem vollendeten 13. und 14. Lebensjahr (± 1 Jahr)

 

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit